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Wir erstellen Ihren „cadastre vertical“ für bestehende oder zu errichtenden Gebäude, erstellen Verteilungstabellen, digitalisieren Pläne und überprüfen die Konformität von Dokumenten. Senden Sie uns Ihre Anfrage, indem Sie unser Formular ausfüllen.

Worum handelt es sich:

Das „cadastre vertical“ ist die Aufteilung von Wohnflächen eines Gebäudes in separate private Lose (Wohnungen, Garagen, Keller usw…) im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 1975 über die Satzung der Eigentümergemeinschaft. Das „cadastre vertical“ bietet somit eine eindeutige Definition jedes privaten Loses, welche in notariellen Urkunden zur Dokumentation von Eigentumsübertragungen aufgenommen werden soll.

Jeder einzelne Privatanteil stellt ein privates Los mit einem Anteil der gemeinsamen Teile in Tausendstel dar. Jedem Privatlos wird eine Nummer oder eine Katasterbezeichnung zugeordnet, die es ermöglicht, es in Bezug auf das gesamte Gebäude zu identifizieren.

Wer ist betroffen:

Das „cadastre vertical“ gilt für alle Bestandsgebäude oder noch zu errichtende, die aus mehreren Wohneinheiten, Büros, Geschäften bestehen.

Die Einrichtung eines Vertikalkatasters ist für jedes neu errichtete oder bereits bestehende Gebäude obligatorisch, das seit 1989 unter dem Miteigentumsstatus steht. Gebäude, die vor 1989 in Miteigentum organisiert wurden, müssen bis 2024 legalisiert werden (Auszug aus dem Standort der Kataster- und Topographieverwaltung; siehe Gesetz vom 19. März 1988 über die Grundbucheintragung in Sachen Miteigentum).

Zusammenstellung eines Dossiers:

Die für ein Dossier benötigten Dokumente variieren von Gebäude zu Gebäude, entsprechend dem Alter oder der Anzahl der Eigentümer.

Im Allgemeinen enthält ein Dossier eine beschreibende Tabelle der Flächenaufteilung, sowie die damit verbundenen Pläne (Grundrisse, Schnitte und Lageplan). Zusätzlich wird generell eine Kalkulationstabelle, welche Ebenen, Flächen, Koeffizienten und Quoten beschreibt, beigefügt. Ein Antragsformular mit den Gebäudedaten (Adresse und Katasternummern) und Anhängen wie z.B. einer Kopie der Baugenehmigung ist darüber hinaus Bestandteil des einzureichenden Dossiers. In manchen Fällen wird eine Bescheinigung über die Anzahl der von der Gemeinde zugelassenen Einheiten oder ein offizielles Dokument über die Adresse des Gebäudes verlangt.

Bei Altbauten, die bereits über eine Miteigentumsordnung verfügen, müssen ergänzend Kopien der Eigentumstitel, Grundurkunden oder Miteigentumsordnungen beigefügt werden. Diese Informationen müssen in die Beschreibungstabelle der Privatgrundstücke aufgenommen werden.